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      Strukturierte Sicherheitskonzepte inklusive Behördenabstimmung und Räumungsübungen.
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      Praxisnahe Schulungen mit Zertifikat: Komplexe Themen verständlich für Ihr Team erklärt.
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      Optimierte Abläufe durch langjährige Erfahrung – auf Wunsch mit qualifiziertem Testat.
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      Rechtssichere Einbindung von Dienstleistern: Wirksame Rollenabgrenzung und AÜG-Check.
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Tätigkeitsbereiche

Einsatz von Fremdfirmen in Versammlungsstätten rechtssicher gestalten

Fremdfirmen, Scheinselbstständigkeit und AÜG-konformer Personaleinsatz: rechtliche Beratung zu Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträgen in Versammlungsstätten.

Fremdfirmen im Veranstaltungsbetrieb rechtssicher einsetzen

Die Einbindung externer Dienstleister ist aus dem Veranstaltungsalltag nicht wegzudenken – sei es für Technik, Sicherheit, Reinigung oder Auf- und Abbau. Doch der Einsatz von Fremdfirmen birgt rechtliche Risiken: Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können erhebliche Folgen haben – bis hin zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen.
Wir beraten Betreiber von Versammlungsstätten umfassend zur rechtssicheren Gestaltung von Fremdfirmeneinsätzen – strukturiert, praxistauglich und auf Ihre Betriebsrealität abgestimmt.

Unsere Leistungen

  • Vertragsgestaltung: Werkvertrag, Dienstvertrag, AÜG-konform
  • Dokumentation und Prüfung der Einsatzpraxis
  • Schulungen zur rechtssicheren Umsetzung

Vertrauen durch Erfahrung

Wir begleiten seit Jahren kommunale Betreiber bei der rechtlichen Optimierung ihrer Veranstaltungsverhältnisse – vom Bürgerhaus bis zur multifunktionalen Messehalle.

Kontakt

Gerne analysieren wir Ihre bestehenden Vertragsbeziehungen oder begleiten neue Fremdfirmeneinsätze – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Kommen Sie einfach auf uns zu!

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Informationsblatt

Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch unser Informationsblatt zur Scheinselbstständigkeit und unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung.

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