Einsatz von Fremdfirmen in Versammlungsstätten rechtssicher gestalten
Fremdfirmen, Scheinselbstständigkeit und AÜG-konformer Personaleinsatz: rechtliche Beratung zu Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträgen in Versammlungsstätten.

Fremdfirmen im Veranstaltungsbetrieb rechtssicher einsetzen
Die Einbindung externer Dienstleister ist aus dem Veranstaltungsalltag nicht wegzudenken – sei es für Technik, Sicherheit, Reinigung oder Auf- und Abbau. Doch der Einsatz von Fremdfirmen birgt rechtliche Risiken: Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können erhebliche Folgen haben – bis hin zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen.
Wir beraten Betreiber von Versammlungsstätten umfassend zur rechtssicheren Gestaltung von Fremdfirmeneinsätzen – strukturiert, praxistauglich und auf Ihre Betriebsrealität abgestimmt.

Unsere Leistungen

Vertrauen durch Erfahrung
Wir begleiten seit Jahren kommunale Betreiber bei der rechtlichen Optimierung ihrer Veranstaltungsverhältnisse – vom Bürgerhaus bis zur multifunktionalen Messehalle.
Kontakt
Gerne analysieren wir Ihre bestehenden Vertragsbeziehungen oder begleiten neue Fremdfirmeneinsätze – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Kommen Sie einfach auf uns zu!
Informationsblatt
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch unser Informationsblatt zur Scheinselbstständigkeit und unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung.

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