(kanzleiLoehr
Beratung von Versammlungsstätten und Stadien
Die (kanzleiLoehr steht für die hochspezialisierte Beratung von privaten und kommunalen Veranstaltungszentren und Stadien in allen Fragen des Veranstaltungs- und Versammlungsstättenrechts.
Seit über 15 Jahren beraten wir Veranstalter und Betreiber insbesondere großer Veranstaltungslocations in ganz Deutschland und Europa rund um das Thema Durchführung und Sicherheit von Veranstaltungen sowie dem Thema Gastronomie vom Betreiberkonzept bis zur individuellen Vertragsgestaltung.
Mehr als 200 Städte und Kommunen vertrauen uns ebenso wie große Unternehmen in Fragen der Veranstaltungssicherheit in Ihren Versammlungsstätten und bei Veranstaltungen unterschiedlichster Größe. Wir begleiten Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen sowie für große Firmen-, Straßen- und Stadtfeste, entwickeln praktische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für individuelle Problemstellungen, erstellen und aktualisieren rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Behörden, Kommunen und Konzerne unterstützen wir bei der Prüfung und Erstellung komplexer Sicherheitskonzepte.


Betreuung
Rechtlich – organisatorisch – sicherheitstechnisch
Wir betreuen Versammlungsstätten
in allen rechtlichen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Fragen. Mehr als 200 Städte und Kommunen haben uns bereits ihr Vertrauen geschenkt.


Schulung
Sicherheitskonzepte – Notfallmanagement – Räumungskonzepte
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Sicherheits- und Räumungskonzepten, erarbeiten mit Ihnen die Strukturen für ein effektives Notfall- und Krisenmangement.


Beratung
Neubau + Sanierung von Veranstaltungsstätten
Wir beraten Kommunen, Planer und Architekten bei Neubau und Sanierung von Versammlungsstätten zu notwendigen baulichen Maßnahmen wie auch beim Vertragsmanagement rund um die Versammlungsstätte.


Verträge
AGB – Mietverträge – Gastronomieverträge
Wir entwerfen rechtssichere AGB und Mietverträge für Versammlungsstätten sowie Miet-, Pacht- und Überlassungsverträge für Gastronomieobjekte in Veranstaltungsstätten, die klare Verhältnisse schaffen.

Volker Löhr
Rechtsanwalt
Volker Löhr ist seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt tätig und hier spezialisiert auf alle rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen im Bereich Veranstaltungs- und Versammlungsstättenrecht, Sicherheits- und Räumungskonzepte, Begleitung von Großveranstaltungen.