Vertragsgestaltung Gastronomie + Catering

Die richtige Vertragsart für die gastronomische Bewirtung einer Versammlungsstätte richtet sich nach dem konkreten Cateringkonzept: Pacht-/Mietvertrag, Cateringvertrag, Dienstleistungs­konzession etc.

Cateringver­träge für Versammlungs­stätten

Die Vertragsart bestimmt sich nach dem jeweiligen Cateringkonzept: Mit einem festen Pächter, der exklusiv die Bewirtungsrechte einer Versammlungsstätte erhält, wird meist ein Pachtvertrag abgeschlossen.
Auch wenn eine feste Pacht festgeschrieben ist, kann der Vertrag mit "Cateringvertrag" betitelt sein oder auch als "Vertrag über die gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen", wenn kein Restaurant mitbetrieben wird.

Bei Versammlungsstätten mit Veranstaltungsgastronomie und Restaurant kann es zwei getrennte Verträge geben.
Existiert dagegen ein Cateringpool, werden Cateringverträge mit allen Dienstleistern geschlossen. Bewirtschaftet ein Caterer die Pausengastronomie und ein oder mehrere Caterer z.B. den Tagungsbereich, werden zwei Vertragsarten geschlossen. 
Es gilt die für Ihre Location individuell richtige(n) Vertragsform(en) zu finden.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung von Pachtverträgen und Dienstleistungskonzessionen für die gastronomische Nutzung von Räumlichkeiten und Flächen
  • Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Aspekte: Haftung, Versammlungsstättenverordnung, Hygiene, Wartung, Nebenkosten, Pachthöhe, Untervermietung, Inventar, Reinigung, Qualitätsmanagement, Betriebskonzept, Werbemaßnahmen, Pachtdauer, Pachtzins, außerordentliches Kündigungsrecht, Service Level Agreements, Betriebskosten, Konzessionen, Genehmigungen, Versicherungen, Verkehrssicherungspflichten etc.
  • Entwicklung von Service-Level-Agreements zur Qualitätssicherung in allen Vertragsarten
  • Verträge mit Catering-Dienstleistern
  • Beratung bei der Fremdvergabe von gastronomischen Lizenzen
  • Eigengastronomie: Vertragsgestaltung und AGB für Verträge mit dem Kunden
  • Cateringpool: Gestaltung der Verträge mit den Caterern inklusive AGB
  • Begleitung der Vertragsverhandlung

Vertragsentwurf als Bestandteil der Ausschreibung/Ver­gabe

Je nach Vergabeart oder Ausschreibungsverfahren kann es sinnvoll sein, den Vertragsentwurf oder zumindest die Service Level Agreements bereits im Vergabeverfahren zu kommunizieren. Zumindest sollte man sich über die relevanten Vertragsinhalte im Klaren sein, um im Vergabeverfahren den Interessenten die relevanten Informationen vermitteln zu können.

Service Level Agreements (SLA)

Als verbindliche Vertragsanlage werden Service Level Agreements (SLA) vereinbart. Diese regeln vor allem Qualitätsstandards und die operative Zusammenarbeit zwischen Versammlungsstätte und Caterer. In SLA werden beispielsweise Reaktionszeiten für Angebote, Qualifikationen der Mitarbeiter, Hygienestandards, Preise, Sortiment, Nachhaltigkeit, Cateringqualität bis hin zum Conveniencegrad geregelt.

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