Einsatz von Fremdfirmen in Versammlungsstätten rechtssicher gestalten

Fremdfirmen im Veranstaltungsbetrieb rechtssicher einsetzen
Die Einbindung externer Dienstleister ist aus dem Veranstaltungsalltag nicht wegzudenken – sei es für Technik, Sicherheit, Reinigung oder Auf- und Abbau. Doch der Einsatz von Fremdfirmen birgt rechtliche Risiken: Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können erhebliche Folgen haben – bis hin zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen.
Wir beraten Betreiber von Versammlungsstätten umfassend zur rechtssicheren Gestaltung von Fremdfirmeneinsätzen – strukturiert, praxistauglich und auf Ihre Betriebsrealität abgestimmt.

Image courtesy of Jasmin Chew via Pexels
Unsere Leistungen

Vertrauen durch Erfahrung
Wir begleiten seit Jahren kommunale Betreiber bei der rechtlichen Optimierung ihrer Veranstaltungsverhältnisse – vom Bürgerhaus bis zur multifunktionalen Messehalle.

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