Aus der Praxis
für die Praxis

Auf die Expertise der KanzleiLoehr verlassen sich mehr als 200 Städte, Kommunen, private Veranstaltungszentren, Veranstalter, die größten deutschen Messegesellschaften, Kongresszentren, Fußballstadien, Rennstrecken und Festivals. 

Volker Löhr

Volker Löhr

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Volker Löhr ist seit über 20 Jahren hochspezialisierter Berater privater und kommunaler Veranstaltungszentren, Sportstätten und Stadien. Als Gründer der KanzleiLoehr unterstützt er seitdem die Planung von Großereignissen und berät beim Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Hinblick auf rechtliche Aspekte, insbesondere auf die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung.

Seine Themenschwerpunkte in Stichpunkten: Umsetzung der MVStättVO in die betriebliche Organisation, Vertragswesen und AGB rund um die Versammlungsstätte, Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, Räumungskonzepte, Krisenkonzepte, Krisenorganisation, Veranstaltungsleitung, rechtskonforme Strukturierung der Verantwortlichkeiten für Veranstaltungen.

Volker Löhr ist Co-Autor des führenden Kommentars zur Versammlungsstättenverordnung und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Darüber hinaus ist er Dozent an verschiedenen Hochschulen und Akademien, gefragter Referent und Schulungsleiter.

Rechtsanwalt Volker Löhr

mobil +49 171 6332 562

v.loehr@kanzleiloehr.de

Thomas Rüsche

Thomas Rüsche, LL.M.

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Rechtsanwalt Thomas Rüsche arbeitet schwerpunktmäßig im Versammlungsstätten- und Veranstaltungsrecht für die KanzleiLoehr. Zusätzlich betreut er event-spezifische Fragen des Medien- und IT-Rechts.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Bonn erwarb er an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht die Postgraduierung „Master of Laws“ (LL.M.) in den Bereichen Medienrecht & Medienwirtschaft. 

Hierauf aufbauend hat er erfolgreich seine Fortbildung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) absolviert. Insbesondere aktuelle Branchenthemen des veranstaltungsspezifischen IT- und Datenschutzrechts gaben hinreichend Anlass für diese tiefergehende Spezialisierung.

Dabei kennt Thomas Rüsche die Veranstaltungsbranche nicht nur als Jurist, sondern auch als aktiver Musiker. Wer mehr erfahren möchte, findet hier weitere spannende Informationen.

Rechtsanwalt Thomas Rüsche, LL.M.

mobil +49 171 1633 256

t.ruesche@kanzleiloehr.de

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Timon Löhr

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Timon Löhr verstärkt seit 2020 das Team der KanzleiLoehr. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Veranstaltungsrecht, Verwaltungsrecht und Vergaberecht tätig.

Nach Abschluss des ersten Examens an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg folgte das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Köln. An die Rechtsanwaltaltszulassung schloss er unmittelbar die Fortbildung zum Fachanwalt im Verwaltungsrecht an.

Mit seiner Fachexpertise betreut er bei Bedarf verwaltungsgerichtliche Prozesse und Vergabeverfahren. Außerdem bearbeitet er sämtliche Themen des Versammlungsstättenrechts von der Individualberatung bis zur Mitarbeiterschulung.

Rechtsanwalt Timon Löhr

mobil +49 171 3533 256

t.loehr@kanzleiloehr.de

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